Millionenpotenzial im Grundstück: Was Hauseigentümer wissen sollten
In vielen Schweizer Einfamilienhausparzellen stecken ungenutzte Ausnützungsreserven, die den Wert einer Liegenschaft erheblich erhöhen können. Anbau, Aufstockung, zusätzliche Wohnungen, Grundstücksteilung oder Ersatzneubau sind jedoch nur möglich, wenn Bauordnung, Erschliessung, Dienstbarkeiten und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen.
Autor: Nikita von Niederhäuser , Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 18 Minuten
Warum Grundstückspotenzial an Bedeutung gewinnt
Steigende Boden- und Immobilienpreise, knapper Wohnraum und die politisch gewünschte Siedlungsentwicklung nach innen erhöhen den Druck, bereits bebaute Grundstücke besser zu nutzen.
Gleichzeitig erreichen viele Einfamilienhäuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren ein Alter, in dem grössere Sanierungen, ein Umbau oder ein Ersatzneubau geprüft werden müssen.
Wüest Partner beziffert den Schweizer Bestand auf rund 1,1 Millionen Einfamilienhäuser. Rund 886’000 davon werden als Erstwohnsitz genutzt. Einfamilienhäuser machen ungefähr 60 Prozent der Wohngebäude aus, beherbergen aber nur rund 27 Prozent der Bevölkerung. In etwa 52 Prozent der Einfamilienhäuser leben höchstens zwei Personen.
| Aktuelle Beobachtung | Bedeutung für Eigentümer |
|---|---|
| Hohe Bodenpreise an zentralen Standorten | Zusätzliche realisierbare Wohnfläche kann einen grossen wirtschaftlichen Wert besitzen. |
| Viele ältere Einfamilienhäuser | Vor einer Totalsanierung sollte auch ein Umbau oder Ersatzneubau geprüft werden. |
| Wohnungsknappheit | Mehrere kleinere Wohnungen können marktfähiger sein als ein grosses Einfamilienhaus. |
| Siedlungsentwicklung nach innen | Gemeinden können Aufzonungen, Verdichtungen und Ersatzneubauten fördern. |
| Steigende Wohneigentumspreise | Entwicklungsreserven können dadurch zusätzlich wertvoll werden. |
| Demografischer Wandel | Eigentümer prüfen häufiger kleinere, altersgerechte Wohnungen und die Entwicklung ihrer bisherigen Parzelle. |
Millionenpotenzial ist ein mögliches Ergebnis, kein Versprechen. Ein grosses Grundstück oder eine hohe erlaubte Dichte reichen allein nicht aus. Der tatsächlich erzielbare Mehrwert ergibt sich erst nach Abzug von Planung, Bau, Finanzierung, Steuern und Vermarktung.
Was bedeutet Entwicklungspotenzial bei einem Grundstück?
Das Entwicklungspotenzial beschreibt die Differenz zwischen der heutigen Nutzung einer Liegenschaft und der rechtlich, technisch und wirtschaftlich möglichen zukünftigen Nutzung.
Ein Grundstück kann heute beispielsweise nur mit einem Einfamilienhaus bebaut sein, obwohl grundsätzlich mehrere Wohnungen zulässig wären.
Planungsrechtliches Potenzial
Welche Nutzung erlaubt die rechtskräftige Bau- und Zonenordnung?
Bauliches Potenzial
Was lässt sich unter Berücksichtigung von Form, Topografie, Abständen und Bestand tatsächlich bauen?
Marktpotenzial
Welche Wohnungen oder Häuser lassen sich am Standort tatsächlich vermieten oder verkaufen?
Wirtschaftliches Potenzial
Bleibt nach Kosten, Abgaben, Steuern und Risiken ein angemessener Mehrwert?
Ein Projekt kann planungsrechtlich möglich, aber technisch schwierig oder wirtschaftlich unrentabel sein. Umgekehrt kann ein bestehendes Gebäude durch Bestandesschutz Eigenschaften besitzen, die bei einem Neubau verloren gehen.
Welche Faktoren können den Grundstückswert erhöhen?
Erlaubte Nutzung
Zonenplan und Bauordnung bestimmen, welche Nutzung, Dichte, Gebäudehöhe und Bauweise möglich sind.
Zulässige Baumasse
Ausnützungsziffer, Geschossflächenziffer, Baumassenziffer, Geschosszahl und Höhe bestimmen, wie viel gebaut werden kann.
Nachfrage und Erschliessung
ÖV, Arbeitsplätze, Schulen, Einkauf, Zufahrt, Infrastruktur und Wohnqualität beeinflussen den wirtschaftlichen Wert.
Grundstücksform
Eine grosse Parzelle ist nicht automatisch gut bebaubar. Schmale, steile oder unregelmässige Grundstücke können das Potenzial stark einschränken.
Auf- oder Umzonung
Eine Zone mit höheren Nutzungsmöglichkeiten kann den Grundstückswert deutlich erhöhen. Verbindlich ist eine Änderung aber erst nach Rechtskraft.
Bestehende Rechte
Bestandesschutz, bestehende Gebäudeabstände und bereits bewilligte Volumen können einen erheblichen eigenen Wert besitzen.
Sieben Möglichkeiten, ungenutztes Potenzial zu realisieren
Dachgeschoss ausbauen
Ein bisher nicht vollständig genutztes Dachgeschoss kann zusätzlichen Wohnraum schaffen. Raumhöhe, Belichtung, Dämmung, Brandschutz und Anrechnung an die Geschossfläche müssen geprüft werden.
Einliegerwohnung schaffen
Eine separate Wohnung ermöglicht Mieterträge, Mehrgenerationenwohnen oder eine spätere Betreuungslösung. Küche, Bad, Zugang, Brandschutz und Parkplätze sind zu klären.
Anbau realisieren
Ein seitlicher oder rückwärtiger Anbau kann Wohnfläche schaffen, sofern Abstände, Baulinien, Grünflächen und Ausnützung eingehalten werden.
Gebäude aufstocken
Eine zusätzliche Etage kann bei knappen Grundstücken besonders effizient sein. Tragfähigkeit, Höhe, Brandschutz und Erschliessung müssen passen.
Zweites Gebäude erstellen
Auf grossen Parzellen kann neben dem bestehenden Haus ein weiteres Wohngebäude möglich sein. Abstände, Zufahrt, Parkierung und Erschliessung sind entscheidend.
Grundstück teilen
Ein unbebauter Grundstücksteil kann separat verkauft oder überbaut werden. Beide neuen Grundstücke müssen danach sinnvoll funktionieren.
Ersatzneubau erstellen
Das bestehende Haus wird durch ein dichteres Gebäude ersetzt, beispielsweise ein Mehrfamilienhaus. Diese Variante kann den grössten Wert erzeugen, hat aber auch die höchsten Kosten und Risiken.
Entwicklung ohne Gesamtverkauf
Möglich sind auch Baurecht, gemeinsame Entwicklung mit Nachbarn, Projektpartnerschaften, Verkauf einzelner Einheiten oder Verkauf mit vorgängiger Machbarkeitsstudie.
Wie wird die Ausnützungsreserve geprüft?
Eine erste Grobprüfung vergleicht die zulässige bauliche Nutzung mit dem heutigen Bestand. Die Berechnung unterscheidet sich je nach Gemeinde.
Vereinfachtes Beispiel
Angenommen, ein Grundstück umfasst 900 Quadratmeter und die geltende Regelung erlaubt vereinfacht 540 Quadratmeter anrechenbare Geschossfläche. Das bestehende Haus beansprucht 180 Quadratmeter.
| Vereinfachte zulässige Geschossfläche | 540 m² |
|---|---|
| Bestehende anrechenbare Geschossfläche | 180 m² |
| Theoretische Reserve | 360 m² |
Diese 360 Quadratmeter sind noch keine garantierte zusätzliche Wohnfläche. Treppenhäuser, Technik, Mauern, Abstände, Parkplätze, Gebäudestellung, Dachform und Topografie können die praktisch realisierbare Fläche deutlich reduzieren.
Unterlagen für die erste Prüfung
- Adresse und Parzellennummer
- aktueller Grundbuchauszug
- Kataster- oder Situationsplan
- Zonenplan und kommunale Bauordnung
- ÖREB-Katasterauszug
- bestehende Baupläne
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Baulinien und Gewässerabstände
- Altlastenkataster
- Schutzinventare
- Naturgefahrenkarten
- Erschliessung und Werkleitungen
Was kann das Grundstückspotenzial begrenzen?
| Beschränkung | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Grenz- und Gebäudeabstände | Verkleinern die nutzbare Baufläche oder verhindern ein zweites Gebäude. |
| Baulinien | Können Teile des Grundstücks von einer Bebauung ausschliessen. |
| Dienstbarkeiten | Wegrechte, Leitungsrechte oder Bauverbote können die Entwicklung einschränken. |
| Denkmalschutz oder Ortsbildschutz | Kann Abbruch, Gestaltung oder Gebäudevolumen begrenzen. |
| Baumschutz und Grünflächen | Bestimmte Bäume oder Freiflächen müssen erhalten bleiben. |
| Gewässerraum | Schränkt die Bebauung entlang von Bächen, Flüssen und Seen ein. |
| Altlasten | Können Untersuchungs-, Sanierungs- und Zusatzkosten verursachen. |
| Naturgefahren | Können Schutzmassnahmen gegen Hochwasser, Rutschungen oder andere Gefahren erfordern. |
| Lärmschutz | Beeinflusst Raumaufteilung, Lüftung, Fassaden und Bewilligungsfähigkeit. |
| Ungünstige Grundstücksform | Reduziert trotz theoretischer Ausnützung die effiziente Bebauung. |
| Fehlende Erschliessung | Kann neue Zufahrten, Werkleitungen oder Landrechte notwendig machen. |
| Nachbarrechte und Rechtsmittel | Können ein Projekt verzögern oder Änderungen auslösen. |
Ein bestehendes Gebäude kann wertvolle Rechte besitzen
Ein bestehendes Haus kann näher an der Grenze stehen, höher sein oder eine grössere Gebäudelänge besitzen, als dies nach heutigem Recht für einen Neubau zulässig wäre.
Wird es vollständig abgebrochen, kann dieser Vorteil verloren gehen.
Vor einem Ersatzneubau sollte deshalb geprüft werden, ob ein Umbau, eine Aufstockung oder die teilweise Integration des Bestands mehr nutzbare Fläche erhält.
Wie wird das wirtschaftliche Potenzial berechnet?
Der wirtschaftliche Grundstückswert ergibt sich nicht allein aus der Anzahl möglicher Wohnungen. Erwartete Erlöse müssen den vollständigen Entwicklungs- und Risikokosten gegenübergestellt werden.
Fiktives Beispiel
| Voraussichtlicher Verkaufserlös | CHF 6’000’000 |
|---|---|
| Bau-, Abbruch- und Umgebungskosten | – CHF 3’100’000 |
| Planung, Bewilligung und Fachplanung | – CHF 450’000 |
| Finanzierung und Vermarktung | – CHF 300’000 |
| Risiko, Reserve und Entwicklergewinn | – CHF 750’000 |
| Vereinfachter tragbarer Grundstückswert | CHF 1’400’000 |
Ein Projekt mit einem Verkaufserlös von sechs Millionen Franken bedeutet somit nicht, dass das Grundstück sechs Millionen wert ist.
Häufig unterschätzt werden Abbruch, Schadstoffe wie Asbest, schwieriger Baugrund, Tiefgarage, Werkleitungen, Fachplanung, Bauzinsen, Einsprachen, Mehrwertabgabe, Grundstückgewinnsteuer und Vermarktungsrisiken.
Selbst entwickeln, teilweise verkaufen oder vollständig veräussern?
| Variante | Vorteil | Risiko oder Nachteil |
|---|---|---|
| Bestehendes Haus unverändert verkaufen | Schnell und einfach. | Entwicklungspotenzial wird möglicherweise nicht vollständig vergütet. |
| Potenzialanalyse vor Verkauf | Käufer erhalten eine nachvollziehbare Entwicklungsgrundlage. | Die Studie kostet Geld und garantiert keine Bewilligung. |
| Vorprojekt erstellen | Volumen, Wohnungszahl und Wirtschaftlichkeit werden konkreter. | Planungsaufwand ohne Garantie auf höheren Verkaufspreis. |
| Baubewilligung einholen | Bewilligungsrisiko für Käufer sinkt. | Zeit, Kosten und Rechtsmittelrisiko trägt zunächst der Eigentümer. |
| Parzelle teilen | Eigentümer kann im bisherigen Haus wohnen bleiben. | Privatsphäre und Grundstücksqualität können sinken. |
| Gemeinsam mit Entwickler bauen | Höhere Beteiligung an der Wertschöpfung möglich. | Komplexe Verträge und geteilte Risiken. |
| Eigenentwicklung | Potentiell höchste Wertschöpfung und Kontrolle. | Hoher Kapitalbedarf, Zeitaufwand und Risiko. |
| Baurecht vergeben | Grundstück bleibt langfristig im Eigentum. | Langfristige Bindung und komplexe Vertragsgestaltung. |
Bei Angeboten von Projektentwicklern nicht nur den Kaufpreis vergleichen. Entscheidend sind auch Bedingungen, Exklusivität, Rücktrittsrechte, Fälligkeit, Bewilligungsrisiko, Nachzahlungen und die Übernahme von Planungs- oder Steuerkosten.
Mehrwertabgabe, Grundstückgewinnsteuer und weitere Steuerfragen
Mehrwertabgabe
Führt eine staatliche Planungsmassnahme zu einem erheblichen Grundstücksmehrwert, kann eine Mehrwertabgabe anfallen. Bei Einzonungen verlangt das Bundesrecht grundsätzlich mindestens 20 Prozent Ausgleich.
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf einer Liegenschaft oder eines Grundstücksteils wird ein erzielter Grundstückgewinn nach kantonalem oder kommunalem Recht besteuert.
Werte richtig aufteilen
Bei einer Parzellierung müssen Erwerbskosten, Investitionen und weitere Werte sachgerecht zwischen den Grundstücken verteilt werden.
Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
Wer systematisch entwickelt, aufteilt und mehrere Einheiten verkauft, kann steuerlich unter Umständen nicht mehr als reine private Vermögensverwaltung gelten.
Steuern vor der Projektwahl berechnen. Zwei Varianten mit identischem Bruttoerlös können nach Mehrwertabgabe, Grundstückgewinnsteuer, Finanzierung und weiteren Abgaben zu sehr unterschiedlichen Nettoergebnissen führen.
Bank und Hypothek früh einbeziehen
Wie ist die bestehende Hypothek abgesichert?
Welche Parzelle trägt nach einer Teilung welche Schuld?
Entstehen Vorfälligkeitsentschädigungen?
Muss die Grundpfandstruktur angepasst werden?
Wie viel Eigenkapital wird verlangt?
Wie werden Baukredit und Hypotheken strukturiert?
Wie bewertet die Bank das Projekt während der Bauzeit?
Welche Kostenreserven sind erforderlich?
Eine positive Machbarkeitsstudie ist keine Finanzierungszusage. Banken beurteilen auch Einkommen, Eigenkapital, Vorverkäufe, Baukosten, Marktgängigkeit und Erfahrung der Projektpartner.
Grundstückspotenzial bei Erbschaft und familieninterner Übertragung
Bei einer Erbschaft kann die Liegenschaft einen wesentlich höheren Entwicklungswert besitzen als der bisher angenommene Hauswert.
Wird dieser Unterschied nicht erkannt, kann es bei der Erbteilung zu unfairen Anrechnungswerten oder späteren Konflikten kommen.
Sinnvoll ist deshalb eine nachvollziehbare Bewertung mit mehreren Szenarien statt nur einer Zahl.
Vor einer Übertragung klären
- heutiger Verkehrswert
- realistischer Entwicklungswert
- Sanierungs- und Abbruchkosten
- latente Grundstückgewinnsteuer
- Hypothek und Tragbarkeit
- Wohn- und Nutzungsrechte
- Interessen aller Erben
- spätere Entwicklungsmöglichkeiten
Schritten zum realistischen Grundstückspotenzial
Parzellennummer, Katasterplan und aktuellen Grundbuchauszug beschaffen.
Zonenplan, Bauordnung und geltende Nutzungskennzahlen prüfen.
ÖREB-Kataster, Baulinien, Schutzobjekte, Altlasten und Naturgefahren kontrollieren.
Bestehende Geschossfläche, Gebäudevolumen und heutige Ausnützung ermitteln.
Dienstbarkeiten, Wegrechte, Leitungsrechte und Hypotheken analysieren.
Umbau, Anbau, Aufstockung, zweites Haus, Teilung und Ersatzneubau vergleichen.
Mit der Gemeinde eine unverbindliche Vorabklärung durchführen.
Architektonische Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
Marktwerte, erzielbare Mieten oder Verkaufspreise realistisch schätzen.
Bau-, Abbruch-, Planungs-, Finanzierungs- und Vermarktungskosten berechnen.
Mehrwertabgabe, Grundstückgewinnsteuer und weitere Steuerfolgen prüfen.
Bank und Hypothekarpartner frühzeitig einbeziehen.
Eigenentwicklung, Teilverkauf, Baurecht und Gesamtverkauf vergleichen.
Bei Verkauf mehrere Investoren- und Maklerangebote einholen.
Verträge vor Unterzeichnung rechtlich und steuerlich prüfen lassen.
Typische Ausgangslagen aus der Praxis
Grosses Grundstück mit altem Haus
Ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren steht auf einer grossen Parzelle an gut erschlossener Lage. Statt einer umfassenden Sanierung wird geprüft, ob ein Mehrfamilienhaus möglich ist.
Teilung des Gartens
Die Eigentümerin möchte im bisherigen Haus wohnen bleiben und einen Teil des Gartens verkaufen. Zufahrt, Werkleitungen, Abstände, Hypothek und Restnutzung müssen geklärt werden.
Aufstockung für die nächste Generation
Die Eltern wohnen im Erdgeschoss, während für ein erwachsenes Kind eine zusätzliche Wohnung geschaffen werden soll. Statik, Höhe, Brandschutz und Erschliessung entscheiden.
Verkauf an einen Entwickler
Mehrere Projektentwickler bieten unterschiedliche Preise. Entscheidend ist nicht nur die höchste Zahl, sondern auch, wie verbindlich und realisierbar das jeweilige Angebot ist.
Verfügt mein Grundstück über ungenutztes Potenzial?
Zonenplan geprüft
Aktuelle Bauordnung beschafft
Zulässige Nutzung und Dichte geklärt
Gebäudehöhe und Geschosszahl geprüft
Grenz- und Gebäudeabstände geprüft
Baulinien und Gewässerraum geprüft
ÖREB-Kataster kontrolliert
Geplante Zonenänderungen abgeklärt
Grundbuchauszug vorhanden
Dienstbarkeiten geprüft
Grundstücksform und Topografie beurteilt
Erschliessung und Zufahrt geklärt
Altlasten geprüft
Schutzstatus geprüft
Gebäudezustand analysiert
Bestandesschutz berücksichtigt
Mehrere Bebauungsvarianten verglichen
Realistische Marktpreise verwendet
Bau- und Abbruchkosten geschätzt
Planungs- und Finanzierungskosten einbezogen
Risikoreserve berücksichtigt
Mehrwertabgabe geprüft
Grundstückgewinnsteuer berechnet
Nettoergebnis statt Bruttoerlös verglichen
Eigenentwicklung und Verkauf verglichen
Mehrere Kaufangebote eingeholt
Bank frühzeitig einbezogen
Zeitbedarf realistisch eingeschätzt
Exklusivität und Bedingungen geprüft
Rücktrittsrechte geklärt
Steuerberatung eingeholt
Vertrag rechtlich geprüft
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Quellen und Datenstand
Der Artikel berücksichtigt den bis zum 30. Juli 2026 verfügbaren Informationsstand. Planungs-, Bau- und Steuerrecht unterscheiden sich nach Kanton und Gemeinde.
- VZ VermögensZentrum: Millionenpotenzial im Garten – viele Häuser sind deutlich mehr wert als erwartet
- Wüest Partner: Das Verdichtungspotenzial von Einfamilienhausparzellen
- UBS: Preisentwicklungen auf dem Schweizer Immobilienmarkt
- Geodienste Schweiz: Kantonale und kommunale Nutzungsplanung
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Cadastralinfo
- Bundesamt für Raumentwicklung: Mehrwertabgabe
- Kanton Zürich: Mehrwertausgleich
- ch.ch: Steuern auf Immobilien und Grundstückgewinnen
- ch.ch: Bauland, Grundbuch, Kataster und Zonenplan
- Bundesamt für Raumentwicklung: Revision des Raumplanungsgesetzes
Häufige Fragen zum Grundstückspotenzial
Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.
Entwicklungspotenzial bedeutet, dass ein Grundstück baulich oder wirtschaftlich stärker genutzt werden könnte als bisher. Möglich sind beispielsweise Anbau, Aufstockung, zusätzliche Wohnungen, Grundstücksteilung oder Ersatzneubau.
Ja, insbesondere bei grossen und wenig ausgenutzten Parzellen an gefragten, gut erschlossenen Standorten. Ein Millionenpotenzial ist jedoch nicht garantiert.
Die zulässige Nutzung gemäss Zonenplan und Bauordnung wird mit der bestehenden Bebauung verglichen. Je nach Gemeinde sind Ausnützungsziffer, Geschossflächenziffer, Baumassenziffer, Höhe und Abstände relevant.
Nein. Abstände, Baulinien, Erschliessung, Bäume, Schutzbestimmungen, Dienstbarkeiten und Grundstücksform können eine Bebauung verhindern.
Möglich sind Dachausbau, Einliegerwohnung, Anbau, Aufstockung, zusätzliches Gebäude, Parzellierung, Ersatzneubau, Verkauf mit Projektstudie oder Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler.
In der Regel ja. Anbauten, Aufstockungen, zusätzliche Wohnungen und wesentliche Nutzungsänderungen sind normalerweise bewilligungspflichtig.
Nein. Nach der Teilung müssen die neuen Grundstücke weiterhin rechtlich und technisch funktionieren. Erschliessung, Abstände, Ausnützung, Dienstbarkeiten und Hypotheken sind zu prüfen.
Nein. Ein Ersatzneubau kann bei grosser Ausnützungsreserve wirtschaftlich sein, verursacht aber hohe Planungs-, Abbruch- und Baukosten. Zudem kann wertvoller Bestandesschutz verloren gehen.
Die Mehrwertabgabe schöpft einen Teil eines Wertzuwachses ab, der durch eine staatliche Planungsmassnahme entsteht. Bei Einzonungen verlangt das Bundesrecht grundsätzlich mindestens 20 Prozent Ausgleich.
Ein beim Verkauf erzielter Grundstückgewinn wird in der Schweiz kantonal oder kommunal besteuert. Höhe und Berechnung hängen unter anderem von Gewinn, Besitzesdauer und Investitionen ab.
Eine Eigenentwicklung bietet mehr mögliche Wertschöpfung, verlangt aber Kapital, Fachwissen, Zeit und Risikobereitschaft. Ein Verkauf mit dokumentiertem Potenzial ist einfacher.
Mehrere Angebote vergleichen und Preis, Bedingungen, Exklusivität, Rücktritt, Bewilligungsrisiko, Steuern und Fälligkeit prüfen. Der höchste Preis ist nicht automatisch das beste Angebot.
Wichtig sind Grundbuchauszug, Katasterplan, Zonenplan, Bauordnung, bestehende Pläne, Dienstbarkeiten, Altlasten, Schutzobjekte, Baulinien, Erschliessung, Gebäudezustand und Hypotheken.
Zuerst die rechtlich zulässige Nutzung und bestehende Einschränkungen klären. Danach folgen Machbarkeitsstudie, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Steuerprüfung und Variantenvergleich.
Vor Sanierung oder Verkauf zuerst das Grundstückspotenzial prüfen
In einem grossen oder wenig ausgenutzten Grundstück kann ein erheblicher zusätzlicher Wert stecken. Besonders interessant sind ältere Einfamilienhäuser an gut erschlossenen Standorten mit hoher Nachfrage und grosszügigen Parzellen.
Das theoretische Potenzial ergibt sich aus der Differenz zwischen heutiger Bebauung und rechtlich zulässiger Nutzung. Realisierbar ist es jedoch nur, wenn Abstände, Höhe, Erschliessung, Grundstücksform, Dienstbarkeiten und Schutzvorschriften zusammenpassen.
Eigentümer sollten deshalb vor einer grossen Sanierung, Erbschaft oder einem Verkauf die baurechtlichen Grundlagen prüfen und mehrere Varianten rechnen lassen. Erst eine Machbarkeitsstudie mit Kosten-, Markt-, Finanzierungs- und Steueranalyse zeigt, ob tatsächlich Millionenpotenzial besteht.
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