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Mieten und Nachmieter

Nachmieter finden in der Schweiz: Wohnung kostenlos inserieren und früher aus dem Mietvertrag

Wer seine Mietwohnung vor dem ordentlichen Kündigungstermin verlassen möchte, kann sich mit einer geeigneten Ersatzmieterschaft vorzeitig von den vertraglichen Pflichten befreien. Auf UrbanHome können Privatpersonen ihre Wohnung kostenlos und ohne Registrierung inserieren, Interessenten erreichen und vollständige Bewerbungen für die Verwaltung sammeln. Entscheidend bleiben Zahlungsfähigkeit, Zumutbarkeit, die Übernahme zu gleichen Bedingungen und eine saubere schriftliche Dokumentation.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 18 Minuten

Kurz erklärt

Nach Art. 264 OR kann eine Mietwohnung vor dem ordentlichen Kündigungstermin zurückgegeben werden. Damit die Zahlungspflicht früher endet, muss grundsätzlich mindestens eine zahlungsfähige, zumutbare und übernahmebereite Ersatzmieterschaft vorgeschlagen werden, die den bestehenden Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen will. Mehrere Bewerbungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch sinnvoll. Privatpersonen können ihre Wohnung auf UrbanHome kostenlos und ohne Registrierung inserieren und die Nachmietersuche direkt starten.[1][4]

Art. 264 OR: Wie der frühere Auszug funktioniert

Wer die Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder des Kündigungstermins zurückgibt, bleibt grundsätzlich bis zum nächsten ordentlichen Termin verpflichtet. Die gesetzliche Ausnahme greift, wenn die Mieterschaft eine neue Person vorschlägt, die zahlungsfähig und zumutbar ist und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Juristisch handelt es sich häufig nicht um eine ausserordentliche Kündigung, sondern um die vorzeitige Rückgabe der Mietsache. Der bestehende Vertrag endet für die ausziehende Mieterschaft nicht allein dadurch, dass sie auszieht oder die Schlüssel abgibt.

SituationFolge für die bisherige Mieterschaft
Geeignete Ersatzmieterschaft übernimmt zum gewünschten TerminDie Verpflichtungen enden grundsätzlich auf diesen Termin.
Geeignete Person wird ohne sachlichen Grund abgelehntDie Verpflichtungen können trotzdem auf den möglichen Übernahmetermin enden.
Vermieterschaft will sanieren oder selbst nutzenWäre eine geeignete Person zur Übernahme bereit gewesen, kann die bisherige Mieterschaft dennoch befreit sein.
Keine geeignete Person gefundenMietzins bleibt grundsätzlich bis zum ordentlichen Termin oder bis zur früheren Weitervermietung geschuldet.
Hinweis: Dieser Ratgeber vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streit über Eignung, Frist oder Zahlungspflicht helfen die kantonale Schlichtungsbehörde, der Mieterinnen- und Mieterverband oder eine juristische Fachperson.

Muss man wirklich drei Nachmieter stellen?

Nein. Das verbreitete «Drei-Nachmieter-Gerücht» steht so nicht im Gesetz. Eine einzige geeignete Person kann genügen. Das Risiko liegt jedoch darin, dass eine Bewerbung unvollständig ist, die Zahlungsfähigkeit nicht ausreicht oder die Person vor dem Vertragsabschluss abspringt.

Warum mehrere Bewerbungen trotzdem sinnvoll sind

  • Ein Interessent kann sich nach der Besichtigung umentscheiden.
  • Ein Betreibungsregisterauszug kann unerwartete Einträge enthalten.
  • Der gewünschte Einzugstermin kann sich verschieben.
  • Eine Verwaltung kann zusätzliche objektbezogene Unterlagen verlangen.
  • Bei einer WG kann eine Person aus nachvollziehbaren Gründen nicht passen.

Praktisch ist es deshalb sinnvoll, möglichst mehrere ernsthafte und vollständige Bewerbungen zu sammeln. Entscheidend bleibt aber die Qualität und nicht die Anzahl.

Wann gilt eine Ersatzmieterschaft als geeignet?

KriteriumEher geeignetEher problematisch
ZahlungsfähigkeitNachvollziehbares Einkommen oder andere gesicherte Finanzierung; aktuelle Bonitätsunterlagen.Unklare Finanzierung, erhebliche Betreibungen oder fehlende Nachweise.
ZumutbarkeitKeine sachlich wichtigen Ablehnungsgründe; Haushaltsgrösse passt zum Objekt.Objektiv ungeeignete Belegung oder konkrete erhebliche Konfliktrisiken.
ÜbernahmebereitschaftSchriftlich bestätigte Bereitschaft zum gewünschten Termin.Nur unverbindliches Interesse oder späterer Einzug.
Gleiche BedingungenMietzins, Nebenkosten, Vertragsdauer und weitere Bedingungen werden akzeptiert.Übernahme nur bei tieferem Mietzins oder anderen wesentlichen Änderungen.
UnterlagenVollständiges Formular und verlangte Nachweise.Widersprüchliche oder unvollständige Angaben.

Die Vermieterschaft darf bei der Zumutbarkeit grundsätzlich keine höheren Anforderungen stellen als bei der bisherigen Mieterschaft. Für eine WG können persönliche Kompatibilität und die Zustimmung der verbleibenden Bewohner stärker ins Gewicht fallen.

Warum die Nachmietersuche auf UrbanHome starten?

UrbanHome verbindet die rechtliche Aufgabe der Nachmietersuche mit einer direkten, für Privatpersonen kostenlosen Inseratemöglichkeit. Die offizielle Inserateseite nennt das private Inserieren ausdrücklich als kostenlos und ohne Registrierung. Zudem gibt UrbanHome dort über 300’000 Besucher an.[4]

Kostenlos für Privatpersonen

Für das private Wohnungsinserat fällt gemäss UrbanHome keine Inserategebühr an. Dadurch kann die Suche sofort gestartet werden, ohne zuerst ein kostenpflichtiges Paket auszuwählen.

Ohne Registrierung

Privatpersonen können laut Inserateseite ohne Konto starten. Das reduziert Hürden, wenn der Auszugstermin nahe ist.

Eigene Nachmietersuche

UrbanHome stellt eine spezielle Seite für die kostenlose Nachmietersuche bereit und richtet sich damit direkt an ausserterminlich ausziehende Mietende.[5]

Direkte Interessentenanfragen

Das Inserat soll Interessenten erreichen, die Mietobjekte aktiv suchen. Die endgültige Auswahl und Bonitätsprüfung bleibt bei der Vermieterschaft.

So erstellen Sie ein überzeugendes Nachmieter-Inserat

Ein gutes Inserat bringt nicht nur mehr Anfragen, sondern verbessert die Chance auf passende und vollständige Bewerbungen. Es sollte konkret, wahrheitsgemäss und leicht erfassbar sein.

Diese Angaben gehören ins Inserat

  • genaue Ortschaft und Quartier,
  • Zimmerzahl, Wohnfläche und Stockwerk,
  • Nettomietzins und Nebenkosten getrennt,
  • frühestmöglicher beziehungsweise gewünschter Mietbeginn,
  • Balkon, Lift, Keller, Parkplatz und Nebenräume,
  • ÖV, Einkauf, Schulen und weitere Lagevorteile,
  • Haustierregelung, sofern bekannt,
  • Besichtigungstermine und Bewerbungsweg,
  • Hinweis, dass die Vergabe durch die Vermieterschaft erfolgt.

Fotos, die wirklich helfen

  1. Wohnung aufräumen und bei Tageslicht fotografieren.
  2. Jeden wichtigen Raum aus einer verständlichen Perspektive zeigen.
  3. Balkon, Aussicht, Küche, Bad und Stauraum ergänzen.
  4. Keine Personen, privaten Dokumente oder wertvollen Gegenstände zeigen.
  5. Mängel nicht mit Filtern oder Bildbearbeitung verstecken.
Keine eigenen Versprechen: Sagen Sie nicht zu, dass ein Interessent die Wohnung sicher erhält. Sie können nur Bewerbungen sammeln und an die Vermieterschaft weiterleiten.

Besichtigungen effizient organisieren

Mehrere kurze Besichtigungsfenster sind meist effizienter als viele Einzeltermine. Informieren Sie Interessenten vorher über Mietzins, Einzugstermin und wichtige Bedingungen, damit ungeeignete Anfragen früh ausscheiden.

Vor der BesichtigungWährend der BesichtigungDanach
Mietzins, Termin und Bedingungen bestätigen.Wohnung sachlich zeigen und offene Fragen beantworten.Bewerbungsformular und Einreichungsfrist senden.
Interessenten in Zeitfenster einteilen.Keine diskriminierenden Vorfragen stellen.Nur vollständige, ernsthafte Bewerbungen weiterleiten.
Wertsachen und persönliche Unterlagen wegräumen.Mängel nicht verschweigen.Einverständnis zur Weitergabe der Daten dokumentieren.

Welche Unterlagen sind sinnvoll – und was gilt beim Datenschutz?

Die Verwaltung bestimmt, welche Unterlagen sie für die Auswahl benötigt. Häufig verlangt werden ein Bewerbungsformular, Betreibungsregisterauszug, Einkommensnachweis, Identitätsangaben und Referenzen. Die ausziehende Mieterschaft sollte möglichst nicht mehr Daten sammeln als nötig.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte verlangt, dass Daten von Mietinteressenten rechtmässig, transparent, zweckgebunden, verhältnismässig und sicher bearbeitet werden. Es dürfen nur Angaben verlangt werden, die einen direkten Zusammenhang mit Auswahl oder Vertragsabschluss haben.[6]

Datenschutzfreundliches Vorgehen

  • Interessenten möglichst direkt an das Formular der Verwaltung verweisen.
  • Nur Unterlagen weiterleiten, für die eine Zustimmung vorliegt.
  • Keine Bewerbungsdossiers offen in E-Mail-Verteilern versenden.
  • Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens sicher löschen.
  • Keine unnötigen Gesundheits-, Religions- oder Familienangaben erfragen.
  • Referenzen nur mit Wissen der betroffenen Person kontaktieren lassen.

So reichen Sie Nachmieter korrekt bei der Verwaltung ein

Die Meldung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, Formular, Begleitschreiben und wenn möglich Kopien der Betreibungsregisterauszüge per Einschreiben einzureichen und Kopien sowie Postquittung aufzubewahren.

Begleitschreiben – Muster

Betreff: Vorzeitige Rückgabe der Mietwohnung und Meldung von Ersatzmieterschaften

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte die Mietwohnung an der [Adresse] per [Datum] vorzeitig zurückgeben. Beiliegend übermittle ich Ihnen die Unterlagen von Interessentinnen und Interessenten, die bereit sind, den bestehenden Mietvertrag ab diesem Datum zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen.

Bitte prüfen Sie die Bewerbungen und bestätigen Sie mir schriftlich, ab welchem Datum ich aus den vertraglichen Verpflichtungen entlassen bin. Sollten Sie eine Person ablehnen, bitte ich um eine schriftliche Begründung.

Freundliche Grüsse
[Name]

Melden Sie Kandidaten möglichst früh. Je nach Situation kann die Prüfung ungefähr 14 bis 30 Tage dauern. Nach rund zehn Tagen ist eine schriftliche Nachfrage sinnvoll.[2]

Was gilt bei Ablehnung, höherem Mietzins oder anderen Plänen?

Die Vermieterschaft muss den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Lehnt sie jedoch eine geeignete Person ab, endet die Haftung der bisherigen Mieterschaft grundsätzlich auf den Zeitpunkt, zu dem diese Person übernommen hätte.

Das kann auch gelten, wenn die Vermieterschaft stattdessen selbst einziehen, sanieren oder einen höheren Mietzins verlangen will. Wichtig ist der Nachweis, dass die vorgeschlagene Person zum bisherigen Vertrag und Termin wirklich bereit gewesen wäre.

Darum schriftlich sichern

  • gewünschten Übernahmetermin,
  • Bereitschaft zur Übernahme zu gleichen Bedingungen,
  • Datum der Einreichung bei der Verwaltung,
  • vollständige Bewerbungsunterlagen,
  • Ablehnung oder neue Bedingungen der Vermieterschaft.

Was passiert, wenn niemand gefunden wird oder jemand abspringt?

Ohne geeignete Ersatzmieterschaft bleibt die Mieterschaft grundsätzlich bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin oder bis zur früheren Weitervermietung verpflichtet. Deshalb sollten Sie nicht nur die vorzeitige Rückgabe melden, sondern vorsorglich auch formgerecht auf den nächstmöglichen Termin kündigen.

Wenn ein Kandidat abspringt

Entscheidend ist, ob eine verbindliche und nachweisbare Übernahmebereitschaft bestand. Eine blosse Anfrage oder Besichtigung reicht nicht. Mehrere Kandidaten und schriftliche Bestätigungen reduzieren das Risiko.

Wenn die Wohnung früher weitervermietet wird

Die Vermieterschaft darf nicht doppelt Mietzins beziehen. Einnahmen aus einer früheren Weitervermietung und ersparte Aufwendungen sind bei der verbleibenden Forderung zu berücksichtigen.

Welche Kosten können entstehen?

KostenEinordnung
UrbanHome-Inserat für PrivatpersonenGemäss UrbanHome kostenlos und ohne Registrierung.
BetreibungsregisterauszugWird üblicherweise von der bewerbenden Person beschafft.
Fotos oder GrundrissMit eigener Vorbereitung meist ohne zusätzliche Kosten möglich.
Zusätzliche Bearbeitungsgebühr der VerwaltungNach Auffassung des Mieterinnen- und Mieterverbands nicht allein wegen des ausserterminlichen Auszugs geschuldet.
Doppelte Miete bei zu später SucheDas grösste finanzielle Risiko; frühes Inserieren reduziert es.

Die häufigsten Fehler bei der Nachmietersuche

  1. Erst wenige Tage vor dem gewünschten Auszug inserieren.
  2. Im Inserat Mietzins oder Übernahmetermin unklar lassen.
  3. Nur Namen und Telefonnummern statt vollständiger Bewerbungen senden.
  4. Darauf vertrauen, dass zwingend drei Kandidaten nötig sind.
  5. Bewerbern die Wohnung verbindlich versprechen.
  6. Eine mündliche Ablehnung oder Zusage nicht dokumentieren.
  7. Die ordentliche Kündigung als Absicherung vergessen.
  8. Personendaten unverschlüsselt oder ohne Zustimmung weitergeben.
  9. Schlüssel abgeben, ohne Entlassung und Übergabe schriftlich zu klären.

Schritt für Schritt zum Nachmieter

  1. Mietvertrag, Kündigungsfrist und ordentlichen Termin prüfen.
  2. Gewünschten Rückgabe- und Übernahmetermin festlegen.
  3. Vermieterschaft schriftlich über die vorzeitige Rückgabe informieren.
  4. Vorsorglich formgerecht auf den nächsten ordentlichen Termin kündigen.
  5. Wohnung vorbereiten und aktuelle Fotos erstellen.
  6. Wohnung kostenlos auf UrbanHome inserieren.
  7. Besichtigungen in übersichtlichen Zeitfenstern durchführen.
  8. Interessenten auf Mietzins, Termin und gleiche Vertragsbedingungen hinweisen.
  9. Bewerbungen vollständig und datenschutzkonform sammeln.
  10. Mehrere geeignete Dossiers nachweisbar an die Verwaltung senden.
  11. Nach ungefähr zehn Tagen eine schriftliche Bestätigung verlangen.
  12. Ablehnungen und Rückzüge dokumentieren.
  13. Entlassungsdatum und Wohnungsübergabe schriftlich bestätigen lassen.

Typische Beispiele aus der Praxis

Jobwechsel in eine andere Stadt

Eine Mieterin möchte sechs Wochen früher ausziehen. Sie inseriert sofort kostenlos auf UrbanHome, bündelt zwei Besichtigungsabende und reicht vier vollständige Bewerbungen ein. Die Verwaltung wählt eine Person zum gewünschten Termin.

Nur ein geeigneter Kandidat

Ein Interessent ist zahlungsfähig, akzeptiert den Mietzins und will zum richtigen Termin übernehmen. Obwohl keine drei Personen vorliegen, kann dieser eine geeignete Kandidat grundsätzlich genügen.

Vermieter erhöht den Mietzins

Die vorgeschlagene Person wäre zum bisherigen Mietzins eingezogen. Nach einer angekündigten Erhöhung zieht sie sich zurück. Die bisherige Mieterschaft sichert sich die ursprüngliche Übernahmebereitschaft schriftlich und verlangt die Entlassung.

Bewerber springt ab

Der einzige Interessent erklärt nach der Einreichung, doch nicht mehr umziehen zu wollen. Weil keine weitere geeignete Bewerbung vorliegt, läuft die Zahlungspflicht weiter. Mehrere Kandidaten hätten das Risiko reduziert.

Checkliste: Nachmietersuche vollständig vorbereitet?

Vertrag und Termine

Inserat und Besichtigungen

Bewerbungen

Häufige Fragen zur Nachmietersuche in der Schweiz

Informieren Sie die Vermieterschaft frühzeitig, erstellen Sie ein vollständiges Inserat mit guten Fotos, nennen Sie den gewünschten Übernahmetermin und organisieren Sie gebündelte Besichtigungen. Reichen Sie geeignete Bewerbungen möglichst vollständig und nachweisbar ein.

Privatpersonen können ihre Wohnung auf UrbanHome kostenlos und ohne Registrierung inserieren. UrbanHome bietet zusätzlich eine eigene Seite für die kostenlose Nachmietersuche.

Nein. Nach Art. 264 OR kann grundsätzlich eine einzige zahlungsfähige, zumutbare und übernahmebereite Ersatzmieterschaft genügen. Mehrere vollständige Bewerbungen sind praktisch sicherer, falls jemand abspringt oder sich als ungeeignet erweist.

Die Person muss zahlungsfähig und zumutbar sein und bereit sein, den bestehenden Mietvertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Die vorgeschlagene Person muss voraussichtlich in der Lage sein, Mietzins und Nebenkosten vollständig und pünktlich zu bezahlen. Üblich sind Betreibungsregisterauszug und Einkommensnachweis; auch andere verlässliche Finanzierungsnachweise können relevant sein.

Die Vermieterschaft darf eine Ersatzmieterschaft nur aus sachlich wichtigen Gründen als unzumutbar ablehnen und grundsätzlich keine höheren Anforderungen stellen als bei der bisherigen Mieterschaft. Bei einer Wohngemeinschaft kann die persönliche Kompatibilität stärker gewichtet werden.

Für die vorzeitige Entlassung ist entscheidend, dass die Person bereit ist, den bestehenden Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Änderungen bei Mietzins, Mietbeginn oder anderen wesentlichen Bedingungen können die Beurteilung verändern.

Der Mieterinnen- und Mieterverband nennt je nach Situation ungefähr 14 bis 30 Tage als mögliche Prüfungszeit. Melden Sie Kandidaten deshalb früh und verlangen Sie nach rund zehn Tagen eine schriftliche Rückmeldung.

Ja, er muss keinen Vertrag mit der vorgeschlagenen Person abschliessen. Lehnt er jedoch eine geeignete Person ab, sind Sie grundsätzlich ab dem Zeitpunkt von Ihren Pflichten befreit, zu dem diese den Vertrag übernommen hätte.

Für Ihre Entlassung ist massgebend, dass die vorgeschlagene Person zur Übernahme des bisherigen Vertrags bereit war. Verlangt die Vermieterschaft einen höheren Mietzins und zieht sich die geeignete Person deshalb zurück, kann die bisherige Mieterschaft trotzdem befreit sein.

Zieht sich die Person zurück, bevor sie verbindlich zur Übernahme bereit war, kann die Befreiung gefährdet sein. Deshalb sollten Sie mehrere geeignete Bewerbungen einreichen und sich die Übernahmebereitschaft schriftlich bestätigen lassen.

Sinnvoll sind das ausgefüllte Bewerbungsformular, gewünschter Mietbeginn, Kontaktdaten, Betreibungsregisterauszug und die von der Verwaltung verlangten Nachweise. Reichen Sie Unterlagen nur mit Zustimmung der Bewerbenden ein und beachten Sie den Datenschutz.

Bis zur wirksamen Befreiung bleibt der bestehende Mietvertrag grundsätzlich bestehen. Entscheidend ist rückblickend, ab wann eine geeignete Ersatzmieterschaft den Vertrag hätte übernehmen können. Bei Unsicherheit sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.

Dann bleiben Sie grundsätzlich bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin oder bis zu einer früheren Weitervermietung zahlungspflichtig. Senden Sie vorsorglich auch eine formgerechte ordentliche Kündigung, damit keine zusätzliche Frist verloren geht.

Nach Auffassung des Mieterinnen- und Mieterverbands ist Art. 264 OR abschliessend. Eine pauschale zusätzliche Bearbeitungsgebühr allein wegen des ausserterminlichen Auszugs ist demnach nicht geschuldet.

Nein. Sie schlagen geeignete Interessenten vor; die Vermieterschaft oder Verwaltung entscheidet über den Vertragsabschluss. UrbanHome vermittelt Anfragen, ersetzt aber weder die Bonitätsprüfung noch die Entscheidung der Vermieterschaft.

Quellen und Datenstand

Der Artikel berücksichtigt den bis zum 30. Juli 2026 verfügbaren Informationsstand. Die konkrete Beurteilung kann vom Mietvertrag, der Haushaltsform und dem Einzelfall abhängen.

  1. Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 264: Rückgabe ohne Einhaltung von Kündigungsfrist oder Kündigungstermin
  2. Mieterinnen- und Mieterverband: Nachmieterschaft und ausserterminlicher Auszug
  3. Mieterinnen- und Mieterverband: Praxisfragen, Ablehnung, Absprung und Gebühren
  4. UrbanHome: Immobilien für Privatpersonen kostenlos und ohne Registrierung inserieren
  5. UrbanHome: kostenlose Nachmietersuche
  6. EDÖB: Beschaffen und Bearbeiten von Personendaten bei Wohnungsbewerbungen
  7. UrbanHome: Wohnung ausserterminlich kündigen in der Schweiz

Zusammenfassung

Wer früher aus dem Mietvertrag möchte, muss nicht zwingend drei Nachmieter stellen. Ein einziger geeigneter Ersatzmieter kann nach Art. 264 OR genügen, wenn er zahlungsfähig, zumutbar und bereit ist, den bestehenden Vertrag zum gewünschten Termin zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Mehrere vollständige Bewerbungen reduzieren das Risiko eines Rückzugs. Auf UrbanHome können Privatpersonen ihre Wohnung kostenlos und ohne Registrierung inserieren. Entscheidend sind ein vollständiges Inserat, klare Termine, datenschutzkonforme Unterlagen, nachweisbare Zustellung an die Verwaltung und eine schriftliche Bestätigung des Entlassungsdatums.

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