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Befristete Mietverträge als neues Geschäftsmodell?

Befristete Mietverträge werden in der Schweiz für möblierte Wohnungen, Zwischennutzungen, Business Apartments oder geplante Sanierungen immer sichtbarer.

Autor: Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 8 Minuten

01
Befristet klares Enddatum grundsätzlich ohne Kündigung
02
Wohnen auf Zeit sinnvoll möglich Projekte · Ausland · Übergang
03
Vertrag genau lesen Kosten · Verlängerung · Rückgabe
04
Sicherheit geringer bei langfristigem Wohnbedarf
Definition

Was ist ein befristeter Mietvertrag?

Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietverhältnis, das für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird.

Anders als beim unbefristeten Mietvertrag braucht es am Ende der vereinbarten Laufzeit grundsätzlich keine Kündigung.

Der Vertrag endet, wenn der vereinbarte Endtermin erreicht ist.

Typische Anwendungsfälle

  • möblierte Wohnungen für einige Monate,
  • Zwischenvermietungen während eines Auslandsaufenthalts,
  • Wohnraum bis zu einem geplanten Umbau,
  • Business Apartments,
  • Wohnungen für befristete Arbeitseinsätze,
  • Übergangslösungen zwischen zwei Wohnsituationen.
Entscheidend

Mietende sollten von Anfang an wissen, dass die Wohnung nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht.

Schweizer Mietrecht

Das Schweizer Mietrecht unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Mietverhältnissen.

Bei einer Befristung vereinbaren die Parteien eine bestimmte Dauer. Läuft diese Dauer ab, endet das Mietverhältnis grundsätzlich ohne Kündigung.

Wird das Mietverhältnis danach stillschweigend fortgesetzt, kann daraus ein unbefristetes Mietverhältnis werden.

Vor der Unterschrift prüfen
  • genaues Enddatum,
  • Verlängerungsmöglichkeiten,
  • Kündigungsausschlüsse,
  • Möbelzuschläge,
  • Nebenkosten,
  • Kaution,
  • vorzeitige Rückgabe.
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Befristete Mietverträge sind nicht automatisch problematisch. Sie sollten aber klar formuliert, für beide Seiten nachvollziehbar und zum tatsächlichen Zweck der Nutzung passend sein.

Geschäftsmodell

Warum befristete Mietverträge wirtschaftlich attraktiv sein können

Befristete Angebote erfüllen einen realen Bedarf an flexiblem Wohnen.

Gleichzeitig können sie für Vermietende zusätzliche wirtschaftliche und strategische Vorteile bieten.

01

Möbliertes Wohnen

Möblierte Wohnungen auf Zeit können höhere Preise erzielen, wenn Einrichtung, Service, Lage und Flexibilität eingerechnet werden.

02

Mehr Flexibilität

Vermietende können eine Wohnung später selbst nutzen, verkaufen, sanieren oder anders positionieren, ohne zuerst ein unbefristetes Mietverhältnis beenden zu müssen.

03

Hohe Nachfrage

In angespannten Städten und Agglomerationen akzeptieren Wohnungssuchende Befristungen eher, wenn Alternativen knapp sind.

Sinnvolles Angebot oder problematische Dauerstrategie?

Ein legitimes Angebot für Wohnen auf Zeit kann für Expats, Studierende, Projektmitarbeitende oder Menschen in Übergangssituationen sinnvoll sein.

Für diese Gruppen kann gerade die begrenzte Laufzeit Teil des gewünschten Angebots sein.

Sensibler wird die Situation, wenn normale Mietwohnungen systematisch nur noch für kurze Perioden angeboten werden, obwohl am Standort ein dauerhafter Wohnbedarf besteht.

Vergleich

Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?

Aspekt Befristeter Mietvertrag Unbefristeter Mietvertrag
Vertragsende Endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung. Endet durch Kündigung, Aufhebungsvereinbarung oder andere gesetzliche Gründe.
Planungssicherheit für Mietende Begrenzt, weil der Auszugstermin von Anfang an feststeht. Höher, solange keine gültige Kündigung erfolgt.
Flexibilität für Vermietende Höher, wenn die Wohnung später anders genutzt werden soll. Geringer, weil Kündigungsfristen und Kündigungsschutz zu beachten sind.
Typische Nutzung Zwischennutzung, möblierte Wohnung, Projektwohnen, Auslandsaufenthalt, Umbauplanung. Dauerhaftes Wohnen, Familienwohnungen, langfristige Mietverhältnisse.
Konfliktpotenzial Kann steigen, wenn Befristungen wiederholt oder unklar ausgestaltet werden. Konflikte entstehen eher bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Sanierungen.
Vertrag prüfen
In 8

Schritten zum befristeten Mietvertrag

01

Vertragsdauer, Mietbeginn und Enddatum exakt kontrollieren.

02

Klären, ob der Vertrag wirklich ohne Kündigung endet oder eine Verlängerungsklausel enthält.

03

Prüfen, ob eine vorzeitige Rückgabe mit einem zumutbaren Ersatzmieter möglich bleibt.

04

Mietzins, Möbelzuschläge, Nebenkosten, Depot und Zusatzleistungen separat beurteilen.

05

Nachfragen, weshalb die Wohnung nur befristet vermietet wird.

06

Schriftlich festhalten lassen, ob eine Verlängerung möglich ist und bis wann darüber entschieden wird.

07

Einige Monate vor Vertragsende aktiv nach einer Anschlusslösung suchen, wenn keine Verlängerung gesichert ist.

08

Bei drohender Härte rechtzeitig prüfen, ob eine Erstreckung bei der Schlichtungsbehörde in Frage kommt.

Selbstprüfung

Ist der befristete Mietvertrag fair ausgestaltet?

Diese Fragen helfen Mietenden und Vermietenden, den Vertrag sachlich einzuordnen.

Prüffragen zu befristeten Mietverträgen

1. Ist das Enddatum klar und eindeutig
   im Vertrag genannt?

2. Ist für beide Seiten verständlich,
   warum die Wohnung befristet vermietet wird?

3. Gibt es eine Option auf Verlängerung
   oder einen klaren Entscheidtermin?

4. Sind Mietzins, Nebenkosten, Möblierung
   und Zusatzleistungen transparent ausgewiesen?

5. Ist geregelt, ob eine vorzeitige Rückgabe
   mit Nachmieter möglich ist?

6. Wird die Wohnung wiederholt
   nur kurzfristig vermietet?

7. Entsteht für Mietende ein realistisches Risiko,
   nach kurzer Zeit erneut suchen zu müssen?

8. Gibt es Hinweise, dass eine Befristung
   nur dem Umgehen von Schutzmechanismen dient?

9. Wurde geprüft, ob ein unbefristeter Vertrag
   mit Mindestdauer passender wäre?

10. Sind Fristen für eine mögliche
    Erstreckung bekannt?
Praxisbeispiele

Zwei typische Situationen

Checkliste

Befristeten Mietvertrag richtig prüfen

01
Laufzeit

Enddatum geprüft

Vertragsdauer geprüft

Mietbeginn kontrolliert

Grund der Befristung verstanden

02
Verlängerung

Verlängerungsoption geklärt

Entscheidtermin bekannt

Abmachung schriftlich festgehalten

Anschlusslösung eingeplant

03
Kosten

Nettomietzins geprüft

Nebenkosten separat geprüft

Möbelzuschlag nachvollziehbar

Servicekosten transparent

04
Vorzeitiger Auszug

Vorzeitige Rückgabe geregelt

Nachmieterregelung geprüft

Kaution geklärt

Rückgabeprozess verstanden

05
Planung

Wohnungssuche vor Ablauf eingeplant

Umzugskosten berücksichtigt

Familien- und Schulplanung berücksichtigt

Alternativen geprüft

06
Rechte

Erstreckungsmöglichkeit bekannt

Fristen bekannt

Schlichtungsbehörde bekannt

Vertrag bei Unklarheiten prüfen lassen

Mieten & Mietrecht
Direkt beantwortet

Häufige Fragen zu befristeten Mietverträgen in der Schweiz

Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

12 Fragen & Antworten

Ja. Das Schweizer Mietrecht erlaubt befristete Mietverhältnisse. Entscheidend ist, dass eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wird und das Mietverhältnis mit Ablauf dieser Dauer ohne Kündigung enden soll.

Ja. Ein befristeter Mietvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung. Wird das Mietverhältnis danach stillschweigend fortgesetzt, kann es als unbefristetes Mietverhältnis gelten.

Sie passen zu Zwischennutzungen, möblierten Wohnungen, Business Apartments, geplanten Sanierungen, Auslandsaufenthalten oder Projekten mit klar begrenztem Zeitraum. Gleichzeitig können sie Vermietenden mehr Flexibilität verschaffen.

Mietende haben weniger Planungssicherheit, müssen das Vertragsende früh beachten und können nicht davon ausgehen, dass der Vertrag verlängert wird. Bei möglichen Härtefällen müssen entsprechende Fristen rechtzeitig beachtet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei befristeten Mietverhältnissen eine Erstreckung verlangt werden. Das Begehren muss in der Regel spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.

Problematisch kann es werden, wenn kurze Befristungen wiederholt und ohne nachvollziehbaren Grund eingesetzt werden, sodass ein eigentlich dauerhaftes Wohnverhältnis nur noch aus kurzen Vertragsperioden besteht.

Das Schweizer Recht verlangt nicht in jedem Fall denselben Begründungsmechanismus wie andere Länder. Ein nachvollziehbarer Grund schafft jedoch Transparenz und kann spätere Streitigkeiten reduzieren.

Wird das Mietverhältnis nach Ablauf stillschweigend fortgesetzt, kann es als unbefristetes Mietverhältnis gelten. Beide Seiten sollten deshalb vor Ablauf schriftlich klären, ob der Vertrag endet oder verlängert wird.

Ein Möblierungs- oder Serviceanteil kann sachlich begründet sein, sollte aber transparent ausgewiesen und nachvollziehbar sein. Mietende sollten prüfen, welcher Teil auf Wohnung, Möbel, Nebenkosten und Zusatzleistungen entfällt.

Ja. Die Parteien können eine Verlängerung vereinbaren. Wichtig ist, die Verlängerung rechtzeitig schriftlich festzuhalten, damit nicht unklar bleibt, ob das Mietverhältnis endet oder weitergeführt wird.

Wiederholte Befristungen sollten rechtlich sorgfältig geprüft werden. Je stärker eine normale Dauervermietung nur formal in kurze Verträge aufgeteilt wird, desto eher entstehen Streitfragen zu Zweck, Transparenz und möglichen Umgehungskonstellationen.

Sie können sinnvoll sein für Menschen mit befristetem Arbeitseinsatz, Übergangslösungen, Studierende, Expats, Renovierungsphasen, Trennungen oder Zwischenaufenthalte. Für Familien und langfristig planende Haushalte sind sie häufig weniger geeignet.

Zusammenfassung

Befristete Mietverträge können sinnvoll sein – aber nicht für jede Wohnsituation

Befristete Mietverträge sind in der Schweiz rechtlich möglich und können bei echter Zwischennutzung, möbliertem Wohnen auf Zeit oder klar begrenzten Projekten sinnvoll sein.

Als breites Geschäftsmodell sind sie sensibler, weil sie die Planungssicherheit von Mietenden deutlich reduzieren können.

Mietende sollten Enddatum, Kosten, Verlängerung, vorzeitige Rückgabe und mögliche Erstreckungsfristen genau prüfen.

Vermietende sollten Befristungen transparent ausgestalten, sauber dokumentieren und vermeiden, dauerhafte Wohnverhältnisse unnötig in kurze Vertragsperioden aufzuteilen.

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